AGB
Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen der Rhineland Mechatronics Academy – Gesellschaft für intelligente Anwendungen in Forschung und Entwicklung mbH gelten für Firmen- und Privatkunden
§1 Geltungsbereich
§3 Vertragsschluss
§4 Leistungsinhalt des Anbieters, Software und Hardware
§5 Urheber- und Markenrechte, Rechte und Pflichten des Vertragspartners
§7 Entgelt
§8 Widerruf
§9 Stornierung, Umbuchung, Ausfall
§10 Kündigung
§11 Haftung
§12 Datenschutzbestimmungen
§13 Schriftform
§14 Gerichtsstand und Rechtswahl
§15 Schlichtungsverfahren
§16 Salvatorische Klausel
§1 Geltungsbereich
- Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rhineland Mechatronics Academy Gesellschaft für intelligente Anwendungen in Forschung und Entwicklung GmbH (im Nachfolgenden Anbieter) gelten für Verträge über Fortbildungen mit Firmen- sowie Privatkunden.
- Die Fortbildungen i.S.d. AGB sind nicht nach SGB II, III öffentlich gefördert.
- Anderweitige AGB, als die im Weiteren aufgeführten – insbesondere die der Firmen- sowie Privatkunden – werden nicht vereinbart.
- Firmenkunden sind juristische Personen des privat- und öffentlichen Rechts sowie alle übrigen Gesellschaften und Unternehmensformen, die Verträge über Fortbildungen für einzelne Personen, Personengruppen oder deren Organmitglieder vereinbaren.
- Privatkunden sind natürliche Personen, die an der Fortbildung als nicht zur Personengruppe i.S.d. §2 I. angehörend teilnehmen und selbst Vertragspartner sind, sowie die Fortbildung nicht zu beruflichen Zwecken als Selbstständiger oder zu gewerblichen Zwecken erfolgt.
- Sofern im Nachfolgenden nicht näher ausdifferenziert, gilt für Firmen- und Privatkunden: Kunde.
- Fortbildungen sind Schulungen in der virtuellen Form und in Präsenz sowie begleitende Lernmaterialien, Erklärvideos und Prüfungen.
- Online-Kurse sind zum selbstständigen Erlernen der Inhalte bestimmt. Diese werden mit Online-Videos, Lernmaterialien und Prüfungen begleitet.
- Eine exklusive Fortbildung liegt vor, wenn diese individuell für einen Kunden zu einem Themengebiet durchgeführt wird. Eine offene Fortbildung liegt vor, wenn die Teilnahme an Veranstaltungen zu einem Themengebiet gleichzeitig für mehrere Kunden möglich ist.
§3 Vertragsschluss
- Die Anmeldung zu Fortbildungen und Online-Kursen erfolgt schriftlich oder in Textform durch das Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars auf der Website des Anbieters. Die Anmeldung stellt ein Angebot seitens des Kunden dar.
- Vertragsschluss kommt erst zustande mit der Annahmebestätigung in Schrift- oder Textform durch den Anbieter.
§4 Leistungsinhalt des Anbieters, Software und Hardware
- Der Anbieter verpflichtet sich:
- die Fortbildungen in dem jeweiligen Themengebiet durch entsprechend qualifiziertes Personal durchzuführen. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Fortbildung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
- die Fortbildungen und Online-Kurse begleitenden Lernmaterialien mit Schulungs- bzw. Kursbeginn im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Online-Videos für Online-Kurse werden im erforderlichen Umfang mit Kursbeginn auf der Website des Anbieters zur Verfügung gestellt. Inhaltliche Ausgestaltung der Fortbildungen und Online-Kurse bestimmt die Beschreibung auf der Website des Anbieters.
- Der Anbieter stellt dem Kunden ein Zertifikat über den Abschluss der Fortbildung mit erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung aus. In Fällen, bei denen keine Abschlussprüfung vorgesehen ist, wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
- Für Fortbildungen und Online-Kurse besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung einer Hard- und Software. Der Anbieter gewährleistet die Nutzbarkeit aller Materialien mit marktgängiger Hard- und Software. Eine Übersicht über die notwendige Hard – und Software wird zu Beginn des Kurses zur Verfügung gestellt.
- Unterliegen Fortbildungen und Online-Kurse der Prüfungsordnung einer Hochschule oder Anforderungen einer anderweitigen Institution, richtet sich die inhaltliche Ausgestaltung und die Abschlussprüfung nach den Erfordernissen der jeweiligen Prüfungsordnung oder der Institution.
§5 Urheber- und Markenrechte, Rechte und Pflichten des Vertragspartners
- Die im Rahmen einer Fortbildung oder eines Online-Kurses dem Kunden zur Verfügung gestellte Lernmaterialien und Online-Videos sind urheberrechtlich geschützt. Alle verwendeten Logos und Marken sind nach dem Markengesetz geschützt.
- Der Kunde verpflichtet sich die Urheber-, Verwertungs-, Markenrechte an den zur Verfügung gestellten Online-Videos sowie an Lernmaterialien, die in das Eigentum des Kunden übergehen, während und nach Ende des Vertragsverhältnisses zu beachten.
- Lernmaterialien in digitaler Form dürfen nur durch den Kunden und nur für den Zweck der Fortbildung oder des Online-Kurses abgerufen (Herunterladen) und anderweitig gespeichert oder ausgedruckt werden.
- Eine digitale Beschriftung der Lernmaterialien (Schreiben auf einem Tablet, Hinzufügen von Anmerkungen) und Speichern der digital veränderten Lernmaterialien ist im Rahmen des Vertragszwecks ausdrücklich gestattet. Jede weitere digitale Veränderung (Manipulation) der Dateien und Lernmaterialien durch den Kunden ist nicht gestattet.
- Dem Kunden ist während und nach Beendigung des Vertrages:
- die Anfertigung digitaler Kopien der Lernmaterialien außerhalb der eigenen Verwendung oder Herunterladen der Online-Videos, grundsätzlich nicht gestattet.
- eine Vervielfältigung der Lernmaterialien außerhalb des Vertragszwecks und eine Weitergabe an Dritte oder die sonstige Verwertung, unabhängig von der Entgeltlichkeit, nicht gestattet. Dies gilt bei Firmenkunden auch bei Weitergabe an weitere Personen innerhalb des Betriebes.
- eine Vervielfältigung der Lernmaterialien und Weitergabe an Dritte nur mit vorher in Text- oder Schriftform erfolgter ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich.
- nicht gestattet, Ton- und/oder Bildaufnahmen von Fortbildungen oder Online-Kursen herzustellen.
- Der Kunde verpflichtet sich die Weitergabe der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Abruf der Lernunterlagen und Online-Videos sowie jede weitere Förderung sonstiger unbefugter Nutzung durch Dritte zu unterlassen.
§7 Entgelt
- Das Entgelt ist innerhalb von sieben Tagen, spätestens nach fünf Werktagen, jedoch vor dem Beginn der Fortbildung oder des Online-Kurses in voller Höher und ohne Abzüge zu überweisen. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseinganges ist die Buchung der Gutschrift auf dem Konto des Anbieters maßgebend.
- Das Entgelt ist auf das nachfolgende Konto des Anbieters zu überweisen:Kontoinhaber Rhineland Mechatronics Academy IBAN DE68 3905 0000 1073 9101 25 BIC AACSDE33XXX
§8 Widerruf
- Privatkunden sind Verbraucher i.S.d §13 BGB. Sie haben das Recht im Falle des Online-Vertragsabschlusses binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss von diesem ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Weitere Informationen können unter LINK entnommen werden.
- Ist der Rücktritt wirksam erklärt worden, entsteht keine Kostentragungspflicht des Privatkunden.
- Sind bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen worden, ist kein Widerruf möglich.
§9 Stornierung, Umbuchung, Ausfall
- Fortbildungen können storniert oder umgebucht werden:
- Sind bereits Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen worden, ist keine Umbuchung oder Stornierung möglich.
- Online-Kurse können jederzeit kostenfrei storniert werden, sofern II. nicht zutrifft.
- Dem Kunden ist während und nach Beendigung des Vertrages:
- bis 30 Werktage vor dem vereinbarten Fortbildungsbeginn kostenfrei.
- bis 20 Werktage vor dem vereinbarten Fortbildungsbeginn wird dem Firmenkunden eine Gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Entgelts für offene Fortbildung und 75% des vereinbarten Entgelts für exklusive Fortbildung berechnet.
- bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Fortbildungsbeginn wird das vereinbarte Entgelt in 100% Höhe berechnet.
- Für Privatkunden gelten gleiche Gebührensätze. Davon unberührt bleicht das Recht zum Widerruf.
- Statt einer Stornierung oder Umbuchung kann der Kunde stets kostenfrei eine Ersatzperson benennen.
- Bei Nichterscheinen eines Kunden bei einer Fortbildung, krankheitsbedingten Ausfall oder vorzeitigen Verlassen einer Fortbildung besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Entgeltes. Gleiches gilt für Online-Kurse.
- Bis zu dem Beginn einer offenen Fortbildung kann der Anbieter von dem Vertrag zurücktreten, wenn:
- eine Teilnehmerzahl von 5 Teilnehmenden nicht erreicht worden ist.
- weiteren Gründen, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die die Durchführung einer Fortbildung nicht ermöglichen.
- Bis zu dem Beginn einer exklusiven Fortbildung kann der Anbieter von dem Vertrag ohne Angaben von Gründen bis 10 Werktage vor Fortbildungsbeginn zurücktreten. Bei weniger als 10 Werktagen vor Fortbildungsbeginn kann der Anbieter aus weiteren Gründen zurücktreten, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die die Durchführung einer Fortbildung nicht ermöglichen.
- Beim Rücktritt des Anbieters wird das entrichtete Entgelt in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Anbieters stehen, werden ausgeschlossen.
- Für alle Erklärungen der Vertragsparteien, die die Stornierung, Umbuchung und Ausfall betreffen, ist die Schrift- oder Textform einzuhalten.
§10 Kündigung
- Verträge, die eine themengebietsweise Durchführung und eine Laufzeit von weniger als drei Monaten vorsehen, können nach der Beendigung eines jeden Themengebietes gekündigt werden.
- Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten können die Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Wochen erstmalig zum Schluss des dritten Monats seit Fortbildungs- oder Online-Kursbeginn mit Wirkung zum Schluss weiterer drei Monate gekündigt werden.
- Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit aus einem wichtigen Grund außerordentlich und ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anbieter eine Fortbildung verschiebt. In diesem Falle muss die Kündigung spätestens nach einer Woche seit Erhalt der Erklärung über die Fortbildungsverschiebung dem Anbieter gegenüber erfolgen. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde trotz der Terminverschiebung die Fortbildung fortsetzt oder mit dieser beginnt. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund der Terminverschiebung der Fortbildung werden ausgeschlossen.
- Für alle Erklärungen der Vertragsparteien, die die Kündigung betreffen, ist die Schrift- oder Textform einzuhalten.
§11 Haftung
- Alle Publikationen in Form von Lernmaterialien, Online-Videos, Webinformationen und vermittelte Inhalte bei Fortbildungen sind durch den Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf oben genannte Publikationen. Die Haftung beschränkt sich in Bezug auf diese auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden verursacht durch die Anwendung des im Rahmen der Fortbildungen oder des Online-Kurses Erlernten oder Weitervermittelten.
- Der Anbieter haftet für Schäden an Gesundheit, Körper und Leben, sofern diese durch die schuldhafte Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nach gesetzlichen Bestimmungen für grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen, die der Kunde im Rahmen der Fortbildung mitbringt.
- Für Schäden verursacht durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht übernimmt der Anbieter die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, wenn der Schaden bei Vertragsschluss vorhersehbar war und es sich um einen vertragstypischen Schaden handelt.
- Bei höherer Gewalt kann der Anbieter nicht zum Schadensersatz resultierend aus Arbeitsausfall, Reise- und Hotelkosten verpflichtet werden.
§12 Datenschutzbestimmungen
- Zum Zwecke der Durchführung von Fortbildungen und Online-Kursen erhebt, verarbeitet und nützt der Anbieter personenbezogene Daten der Kunden sowie einzelner Personen i.S.d. §6 Abs. 1 lit. b,f DSGVO. Die Datenverarbeitung ist die Voraussetzung zur Vertragsdurchführung und erfolgt ausschließlich zu diesem Zwecke. Die Datenverarbeitung beschränkt sich auf die Personendaten, die dem Anbieter durch den Kunden und/oder einzelne Personen mitgeteilt werden. Eine darüberhinausgehende Datenverarbeitung wird ohne eine Einwilligung nur vorgenommen, sofern dies für die Vertragsbegründung und/oder seine Abwicklung und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
- Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung des Anbieters (Bsp. im Zusammenhang mit der Corona Pandemie) sowie sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist.
- Personenbezogene und Kundendaten werden nach der Vertragsbeendigung nur gespeichert, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung des Anbieters liegt und soweit dies für die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche notwendig ist. In anderweitigen Fällen werden die Daten nach Vertragsbeendigung gelöscht.
- Für die Durchführung der Online-Kurse nutzt der Anbieter zusätzlich die Dienste von elopage GmbH, Kurfürstendamm 208, 10719 Berlin, Deutschland. Elopage GmbH verarbeitet zusätzlich Informationen und Daten. Sofern der Kunde auf Online-Dienste von Elopage GmbH zugreift, richtet sich die Datenverarbeitung nach dem Datenschutz des Dienstleisters. Die Datenschutzbestimmungen können unter www.elopage.com/privacy abgerufen werden.
- Der Kunde sowie jede einzelne Person hat zu jederzeit das Recht Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über den Kunden/die Person gespeichert worden sind, sowie deren Berichtigung oder Löschung fordern. Darüber hinaus besteht zu jederzeit das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.
- Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:Rhineland Mechatronics Academy GmbH Website: https://rhineland-mechatronics-academy.de Kontakt: datenschutz@rhineland-mechatronics-academy.deDatenschutzbeauftragter ist: Name: Marcus Irmer E-Mail: marcus.irmer@rhineland-mechatronics-academy.de
§13 Schriftform
- Vertragliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform. Dies gilt auch für sonstige Nebenabreden. Mündlich getroffene Absprachen werden erst mit Einhaltung der Schriftform wirksam.
- Die Schriftformklausel kann nur unter Einhaltung des Schriftformerfordernisses geändert werden.
§14 Gerichtsstand und Rechtswahl
- Der nationale sowie internationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und einem Kunden ist Troisdorf (Deutschland), wenn der Kunde Kaufmann ist.
- Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Rechts.
§15 Schlichtungsverfahren
- Der Anbieter ist zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) nicht verpflichtet. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erfolgt nicht.
§16 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon
- unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.